Inklusion in Kindertagesstätten: Die Voraussetzungen sind mangelhaft

Geilenkirchen. Auch nach der Einführung des Rechtsanspruchs  für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in Kindertagesstätten gibt es in Geilenkirchen keine Engpässe. Das teilte Hermann-Josef Lehnen vom Jugend- und Sozialamt der Stadt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit. Im Gegenteil: Statt der Sollzahl von 827 Plätzen seien sogar 829 Kinder untergebracht worden, weil es in Außenorten noch freie Kapazitäten gegeben habe. Die Tagespflege sei allerdings mit 77 Plätzen ausgelastet, demnächst werde es jedoch zwei zusätzliche Tagespflegeeinrichtungen geben.

Nicht ganz so problemlos ist nach Lehnens Bericht die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Inklusion in den Kindertageseinrichtungen: Um den hohen Anspruch der Vorgabe, also die Teilhabe aller am normalen Leben, zu erfüllen, fehle es noch an etlichen Voraussetzungen. Die verschiedenen Träger der Tagestätten seien auf unterschiedlichem Stand. So könne es oft zu wenig Personal oder Einrichtungsprobleme wie fehlende Barrierefreiheit geben. Die Inklusionsumsetzung werde den Kommunen vom Land zwar wie eine Doktrin aufgestülpt, die Rahmenbedingungen bis hin zur Finanzierung stimmten jedoch nicht. Lehnen berichtete, dass das Land zum Beispiel nicht mehr die Fahrtkosten für integrative Einrichtungen mit größerem Einzugsbereich (zum Beispiel die „Lebenshilfe“) übernehme, was für die Einrichtungen in den Kommunen mehr Zulauf bedeute.

Das bestätigte Ingrid Grein als Leiterin der Geilenkirchener Awo-Kindertagestätte. Sie sprach bei der Zahl der Familien, die sich die Fahrtkosten beispielsweise zur „Lebenshilfe“ nicht mehr leisten können, von einer dramatischen Zunahme. Die unzureichende Regelung bei der Finanzierung führe zudem dazu, dass die Ziele von Inklusion oder Integration verfehlt würden. Der Landschaftsverband wolle die Therapien in den Kindertagesstätten nicht länger finanzieren, und die Krankenkassen, die  dann zuständig seien, kämen nur für Einzelmaßnahmen auf. Das aber, so Ingrid Grein, führe dazu, dass die Kinder, die in den Tagesstätten stundenweise von Therapeuten besucht würden, gerade nicht integriert, sondern vielmehr in eine Außenseiterrolle gedrängt würden.

Nach mehreren günstigen Jahren wird der Zuschussbedarf für das Jugendamt  2014 ansteigen. Darauf wies Jugendamtsleiter Wilfried Schulz hin. Grund sei einerseits die Einführung des Rechtsanspruchs bei der U3-Kinderbetreuung, die höhere Aufwendungen für Kitas und Tagespflegeeinrichtungen mit sich bringt, andererseits seien aber auch die Kosten bei den Hilfen zur Erziehung im Bereich der Heimunterbringung gestiegen. Die Anzahl der Einzelfälle mit sehr hohem erzieherischem Bedarf steige. Der Grund dafür liege in immer schwieriger werdenden Familiensituationen, die oft zu Traumatisierungen bei Kindern führten.

Beigeordneter Herbert Brunen ergänzte, dass trotz der steigenden Kosten es immer noch günstiger sei, ein eigenes Jugendamt zu betreiben als eine Jugendamtsumlage an den Kreis zu zahlen. Der Haushaltsplan des Jugendamtes für das Jahr 2014 schließt in der Planung mit 4.575.600 Euro bei den Einnahmen und 9.690.650 Euro bei den Ausgaben ab. Der Zuschussbedarf liegt damit bei 5.115.050 Euro. Der Jugendhilfeausschuss akzeptierte den Haushaltsplan 2014 einstimmig. (mh)