Artilleriegeschoss in Tripsrath gefunden – Granate mit einer Größe von einem Meter

Geilenkirchen. Auch Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden auch in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Bomben, Blindgänger und andere gefährliche Munitionskörper gefunden. Zu einem außergewöhnlichen Fund wurde jetzt das städtische Ordnungsamt gerufen. Im Stadtteil Tripsrath wurde von einem Landwirt ein sehr großes Artilleriegeschoss bei Feldarbeiten auf einem Acker entdeckt. Dieser informierte das zuständige Ordnungsamt.

Durch den dann hinzugerufenen Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde festgestellt, dass es sich um eine Artilleriegranate (Durchmesser 20 cm) mit einer Länge von fast 100 cm und einem Gewicht von mehr als 140 kg handelte. Das Geschoss lag frei auf dem Acker und war vermutlich bei Sävorarbeiten  ausgefahren worden. Der Blindgänger wurde dann von den Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gesichtet, fachmännisch überprüft und anschließend abtransportiert. Die Bergung des Weltkriegsnachlasses stellte somit keine Schwierigkeit für den Räumdienst dar. Eine Sprengung vor Ort war nicht notwendig. Nach Mitteilung der Kampfmittelräumer konnten aber Bombenblindgänger beim Abwurf auch bis zu 8 Meter in den Boden eindringen. Dies war abhängig von der Bombenform und auch von den Bodenverhältnissen.

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt der Weitertransport des Geschosses zu einem Munitionszerlegebetrieb.  Dort wird das äußerst gefährliche Geschoss zersägt, der Sprengstoff gesichert und anschließend verbrannt.

Geschütze mit denen das vorgenannte Geschoss abgeschossen wurde hatten eine Reichweite von nahezu 37 km. Insgesamt wurden  nur acht Geschütze dieser Art gebaut, von denen sechs 1944 in der Normandie von den Alliierten erbeutet wurden. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen lediglich sechs solcher Geschosse entdeckt und entsorgt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf das Folgende hingewiesen.

Was ist im Falle eines Kampfmittelfundes zu veranlassen?

–         Kampfmittel nicht bewegen oder berühren!

–         Bitte das örtliche Ordnungsamt verständigen!

–         Wenn dort niemand zu erreichen ist, bitte umgehend die örtliche Polizeidienststelle einschalten!

Von diesen werden dann die Sicherungs- und Sperrmaßnahmen eingeleitet und der Kampfmittelbeseitigungsdienst verständigt.