Hinter scheinbarem Gewinn verbirgt sich eine verdeckte Einladung zu einer so genannten Kaffeefahrt

Kreis Heinsberg.- In den vergangenen Tagen gingen vorwiegend bei älteren Mitbürgern im Kreisgebiet Schreiben eines unter verschiedenen Namen agierenden Finanzdienstleisters ein. In diesen scheinbar „amtlichen Schreiben“ wird mitgeteilt, dass sich auf einem angeblichen Kundenkonto ein Guthaben befindet, welches sich aus der Summe bisher nicht eingehaltener Gewinnversprechen zusammensetzt. Um hierauf Anspruch zu erheben, werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, an einer Busfahrt zu einem noch nicht benannten Ort „in der Nähe von Heinsberg, Hückelhoven, Geilenkirchen“ etc.  teilzunehmen und sich hierzu mittels einer beigefügten Postkarte anzumelden. Als Präsent wird u.a. mit einem Express-Kaffee-Automaten und einem kostenlosen Frühstück geworben. Anschriften und Telefonnummern des Veranstalters sucht man auf diesem Schreiben vergebens.
Bei der Firmenbezeichnung handelt es sich um Phantasienamen einer Gruppierung, die sich auf Kaffeefahrten spezialisiert hat.
Nach den Erfahrungen der Polizei handeln solche Unternehmen oft nach der gleichen Masche:
Die meist älteren Bürgerinnen und Bürger werden an ihnen zunächst unbekannten Orten gefahren, damit sie dort an nicht genehmigten Verkaufsveranstaltungen teilnehmen sollen. In zu Beginn angenehmer und lockerer Atmosphäre werden ihnen dann meist überteuerte und oft minderwertige oder wirkungslose Waren präsentiert. Preise, die zwischen 30 bis 100 mal höher liegen als der Produktwert, sind dabei keine Seltenheit. Der angebliche Gewinn kann auch nur durch „Verrechnung“ mit der angebotenen Ware beansprucht werden. Selbst nach Anrechnung des Gewinnbetrages verbleiben noch sehr hohe Summen, die die Teilnehmer bezahlen müssen. Die „Zusatzpräsente“ sind oft minderwertig und/oder ebenfalls an den Kauf gebunden.

Fallen sie auf diese Tricks nicht herein!
–  Reagieren Sie nicht auf Gewinnmitteilungen von Firmen, die Sie nicht kennen.
–  Sollten Sie sich bereits zu einer solchen Fahrt angemeldet haben, informieren sie die Polizei über Abfahrts- und Veranstaltungsorte sowie ihnen bekannte Telefonnummern des Unternehmens.
–  Informieren sie die Polizei, wenn sie gegen ihren Willen bei einer Verkaufsveranstaltung festgehalten werden .
–  Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, geben Sie keine persönlichen Daten bekannt und leisten sie keine Unterschriften.
–  Wenn sie Zweifel an der Seriosität der Veranstaltung haben, informieren Sie sich bei den Verbraucherzentralen oder beim Kommissariat Vorbeugung der Heinsberger Polizei, Tel.: 02452 92 00.