Geilenkirchen. Was vor knapp einem Monat im Haupt- und Finanzausschuss noch ohne Diskussion und mit großer Mehrheit über die Bühne ging – die neue Hundesteuersatzung – wurde am Mittwochabend im Geilenkirchener Rat heiß diskutiert, was wohl nur zum Teil an den gut besetzten Zuhörerbänken lag. Denn die Ratsmitglieder hatten seit der Ausschusssitzung zahlreiche Bürgerproteste gegen die geplanten Änderungen gehört. Bürger hätten sich nach der derzeitigen Rechts- und Besteuerungslage Hunde angeschafft und diese oft in bester Absicht aus Tierheimen geholt. Diese Hundehalter aber würden mit den neuen Steuersätzen bestraft. Auch bei der Verwaltung waren solche Bürgerbeschwerden angekommen, und Bürgermeister Thomas Fiedler zitierte aus einem Schreiben, in dem ein Hundebesitzer vorschlug, dass die neuen Steuersätze erst für Hunde, die ab 2013 angeschafft werden, gelten sollten. Eine Bestandsschutz-Regelung also, präzisierte Fiedler den Bürgervorschlag.
Für die CDU wollte deren Sprecher Wilhelm Josef Wolff wissen, ob eine solche Bestandsschutzregelung rechtlich zulässig sei. Das sei zwar grundsätzlich der Fall, so die Verwaltung, aber es werde auch der Gleichheitsgrundsatz bei der Besteuerung durchbrochen. Wolff schlug vor, einen Kompromiss zu suchen, der auch die neue Besteuerung der als gefährlich eingestuften Hunde (im Volksmund „Kampfhunde“) auf 300 statt der im Satzungsentwurf vorgesehen 550 Euro bringen würde.
Auch Toska Frohn (FDP) empfand den Unterschied von 60 Euro bei einem „normalen“ Hund zu 550 Euro bei einem als gefährlich eingestuften Hund als zu groß. Sie verwies zudem darauf, dass es die so genannte „Wesensprüfung“ gebe, mit der dem „Listenhund“, dem per Landesgesetz als gefährlich eingestuften Hund, Unbedenklichkeit bescheinigt werde. So sahen das im Wesentlichen auch ihre Kollegen Gabriele Kals-Deußen (SPD), Christian Kravanja (Bürgerliste), Jürgen Benden (Grüne) und Manfred Mingers (Linke), wobei Jürgen Benden ergänzte, dass in den Tierheimen befürchtet werde, bei einer zu drastischen Erhöhung der Steuer kaum noch Hunde vermitteln zu können.
Dass alle Fraktionen in Sachen Hundesteuer heftig und spontan gerechnet hatten, sorgte für ein wenig Konfusion, und so war die beantragte Beratungspause sicher wichtig, um zu einem guten Ergebnis zu kommen, bei dem auch die Situation etwa älterer Menschen mit nur einem Hund berücksichtigt wurde. Ein von der CDU und der FPD gleichlautend gestellter Antrag wurde nach der Pause zur Abstimmung gestellt und mit 24 Ja-Stimmen angenommen. Demnach errechnet sich ab 2013 die Hundesteuer wie folgt: Für den ersten und einzigen Hund weiterhin 60 Euro pro Jahr. Für Halter von mehreren Hunden erhöhen sich die bisherigen Sätze um 15 Prozent. Also: Bei zwei Hunden 72 Euro plus 15 Prozent je Hund, bei drei und mehr Hunden 84 Euro plus 15 Prozent je Hund. Die Steuern für „Listenhunde“, also die als gefährlich einstuften, liegen ab 2013 bei 300 Euro, ist eine „Wesensprüfung“ abgelegt, werden sie wie normale Hunde besteuert. (mh)