Mainacht: Mitnahme von Personen auf Ladeflächen ist auch in dieser Nacht verboten

Kreis Heinsberg. Auf Grund der Unfälle in den vergangenen Jahren und der zahlreichen Nachfragen möchte die Kreispolizeibehörde noch einmal deutlich herausstellen, dass die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche von Fahrzeugen und Anhängern gemäß § 21 der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist. Verstöße haben mindestens ein Verwarnungsgeld zur Folge.

Ausnahmeregelungen wie sie zum Beispiel bei den Karnevalszügen möglich sind, gelten in der Mainacht nicht!

Jeder Fahrer eines Fahrzeuges sollte sich seiner großen Verantwortung bewusst sein, denn Mitfahrer auf den Ladeflächen sind einer erheblichen Gefahr ausgesetzt. Da sie keine Sicherungsmöglichkeit haben, können sie sehr schnell von der Ladefläche stürzen und die daraus resultierenden Folgen sind unkalkulierbar. Alkoholkonsum steigert die Gefahr noch zusätzlich.

Deshalb wird die Polizei diese Ordnungswidrigkeit sowie Straftaten und unangemessenes Verhalten konsequent ahnden und unterbinden.