Geilenkirchen. Immer wieder hört man von Patientenverfügungen einer Betreuungsvollmacht oder einer Vorsorgevollmacht, aber keiner weiß wirklich, was dahinter steckt. Viele sind der Meinung, ich bin ja verheiratet und dann ist der Partner dafür zuständig und wird dies schon regeln. Dies ist aber ein großer Irrtum!
Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit kann das Leben eines Menschen vollkommen verändern. Urplötzlich ist es nicht mehr möglich, über wichtige Dinge selbst zu entscheiden. In welcher Form kann der Mensch Vorsorge treffen, damit seinem Willen Kraft verliehen wird. Für diese Fragen stehen die Experten vor Ort bezüglich Ihrer Fragen zur Verfügung.
Die Veranstaltung der Bürgerliste soll Anstöße geben, schwierige Entscheidungen für die Zukunft in Ruhe zu überdenken und die dabei auftauchenden Fragen mit dem Hausarzt oder anderen fachkundigen Menschen nach der Veranstaltung die Angelegenheit zu besprechen. Es sollen Fragen geklärt werden, wie: „Wer setzt den in der Patientenverfügung erklärten Willen durch?“, „Wer entscheidet, wenn ich keine Patientenverfügung habe!“, „Ist die Patientenverfügung nur im Alter wichtig!“, „Reicht ein Vordruck zum Ankreuzen aus?“. Um Ihnen allen diese Unannehmlichkeiten in Zukunft zu ersparen, laden wir Sie recht herzlich zu einem Informationsabend, am Donnerstag, 22. September um 20 Uhr nach Teveren in die Gaststätte Führen ein.
Als Referenten sind vor Ort: Dr. Dieter Meier als Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg, Christiane Niedetz als örtlich tätige Berufsbetreuerin, Dr. Martin Krings als in Geilenkirchen tätiger Hausarzt und Rechtsanwältin Karola Brandt.