Bürgerbegehren ist rechtmäßig – Einreichen der Unterschriften bis 10. September

Rat beschließt weiteres Vorgehen - Tagesordnungspunkt ZUE abgesetzt

Lange wurde im Rat über das Bürgerbegehren diskutiert. Die Rechtmäßigkeit wurde dabei festgestellt.

Geilenkirchen. Der Rat der Stadt Geilenkirchen musste in der letzten Sitzung vor der Sommerpause darüber entscheiden, ob die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehren anerkannt wird oder nicht. Es ging dabei um den „Einspruch“ den drei Bürgerinnen gegen die geplante Zentral Unterbringungseinheit in Geilenkirchen-Fürthenrode einlegen. Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld erklärte vor der Abstimmung, dass das Bürgerbegehren aufgrund einiger „Nachbesserungen“ bei der Fragestellung des Antrags diesen mittlerweile als rechtlich einwandfrei erachte. Dies habe sie auch mit der zuständigen Behörde vorgelegt, die ebenfalls die Rechtmäßigkeit bestätigte. Da der Rat der Stadt nur darüber entscheiden kann, ob ein Bürgerbegehren rechtmäßig ist oder nicht, gab sie den Ratsmitgliedern den Hinweis den Antrag anzunehmen. Die Vertreter im Rat folgten dem mit einer Enthaltung. Nach der Abstimmung bemerkte die Bürgermeisterin jedoch noch in Richtung der Antragsteller: „Was ich in den letzten fünf bis sechs Schreiben der Antragstellerinnen lesen musste, fand ich doch schon befremdend. Und viele wissen, wenn ich befremdend sage, ist es unverschämt. Wir in der Verwaltung haben mehrfach ein Gesprächsangebot gemacht. Ich habe noch nicht mal eine Antwort auf unsere Angebote bekommen. Wenn ich keine andere Möglichkeit habe, müssen wir dies eben an dieser Stelle anmerken.“ Selten hat die Bürgermeisterin ihren Unmut über einen Antrag so deutlich in der Öffentlichkeit kundgetan.

Aufgrund des Beschlusses wurde der Tagesordnungspunkt fünf „Errichtung und Betrieb einer ZUE für geflüchtete Menschen“ abgesetzt. Laut NRW Gemeindeordnung darf bei Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehren „bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden (Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens)“.

Wie geht es jetzt weiter?

Da dem Bürgerbegehren zugestimmt wurde, haben die Antragsteller nunmehr die Möglichkeit, die notwendigen Unterschriften stimmberechtigter Bürger der Stadt einzuholen. Sie benötigen für einen Bürgerentscheid acht Prozent der in der letzten Kommunalwahl stimmberechtigten Bürger. Dies sind genau 1839 Unterschriften. Bis zum 10. September können diese der Verwaltung vorgelegt werden. „Wir benötigen auch noch einige Tage zur Zählung und Prüfung der Unterschriften. Danach muss eine Vorlage für die Ratssitzung am 25. September erstellt werden und den Ratsmitgliedern frühzeitig zugestellt werden“, so Ritzerfeld. Sollte die notwendige Anzahl an Unterschriften vorliegen und der Rat einem Bürgerentscheid zustimmt, muss dieser innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Das heißt, dass ein Ergebnis eines Bürgerentscheids noch in diesem Jahr vorliegen wird. Für die Mehrheit der Stimmen gilt: mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten. Mindestens wären das 4596 Bürger, die sich für eine der beiden Antworten auf dem Bürgerentscheid entscheiden.

 

5 Kommentare

  1. Ein guter Tag für die Demokratie in Geilenkirchen. Anmerken möchte ich noch, dass unsere Frau Bürgermeisterin doch nicht so empfindlich öffentlich reagieren sollte. Es wurden von ihr bis heute, Zahlenwerke zur ZUE Fürthenrode Niederheid vorgelegt, die mit denen der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg überhaupt nicht übereinstimmen.Diese wurden dann den Bürger-/innen bei der Infoveranstaltung am 16.04.2024 auch prompt präsentiert.Das Schicksal der an Fürthenrode tätigen Gewerbetreibenden war ihr wohl egal. Sie hat ja ihre Besoldung jeden Monat im Gegensatz zu den Geschäftsleuten, automatisch auf dem Konto. Über die unglücklich verlaufene Kommunikation bei dem ganzen Sachverhalt ZUE, mal ganz zu schweigen. Bevor man die Fehler nur bei anderen sucht, sollte man doch erst mal bei sich anfangen! Alle Geilenkirchener sind jetzt aufgerufen, sich an einer verantwortungsvollen Entscheidung für Ihre Stadt zu beteiligen. Nutzen Sie/Ihr dazu auch die Seite Zue-Gk.info für alle weiteren Informationen.

  2. @Hans H. : dem kann man zustimmen, und ja das Wohl der Bürgermeisterin ist in keinster Weise betroffen auch bei einem Ausscheiden aus dem Amt innerhalb der Amtszeit und auch darüber hinaus nicht. Bei den Gewerbetreibenden und Bürgern sieht das schon ganz anders aus. Ich wäre im Prinzip nur für eine Amtszeit, denn eine 2. Amtsperiode würde nur mehr Kosten für den Steuerzahler bedeuten. (Versorgungsbezüge). Der Faktor was man als Bürgermeister oder Bürgermeisterin leistet in seiner Amtszeit sollte immer berücksichtigt werden. Daher sind Parteiklüngel und deren Absprachen genau zu beobachten. In den meisten Fällen dient das nicht den Bürgern und dem Ort.

  3. Bei der ganzen Diskussion um die Errichtung einer ZUE im
    Gewerbegebiet Fürthenrode in Niederheid
    geht es der Stadtverwaltung und Teilen der Politik / des Stadtrats
    meiner Meinung nach nur vordergründig um die Unterbringung von geflüchteten Menschen.
    Hauptargument für eine ZUE scheint hier die (eventuelle) Vermeidung einer Haushaltssicherung,
    da die Kosten einer ZUE durch das Land getragen werden.
    Man befürchtet, dass man nicht mehr handlungsfähig sein werde.
    Aber: Wem soll hier die Handlungsfähigkeit genommen werden?
    Im Grunde genommen den Leuten, welche, in sicherlich schwierigen Zeiten und bei sicherlich
    schlechten Rahmenbedingungen, zum zustande kommen der Haushaltsmisere beigetragen haben.
    Sollte durch die Errichtung einer ZUE eine Haushaltssicherung vermieden werden, könnten die
    Verwaltung und die Politik weiter wie bisher agieren.
    Aber gerade dieses „weiter so“ sollte m. E. verhindert werden.
    Ein Haushaltssicherungskonzept ist kein „Teufelswerk“, sie dient dem Ziel, die dauerhafte
    Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.

  4. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Bürgermeisterin nichts für die Zuweisungen von Schutzsuchenden kann und hier tatsächlich vor einem Problem steht. Spekulationen über eventuelle Karrieregelüste sind nicht sachdienlich und haben in der Diskussion nichts zu suchen. Was man der Bürgermeisterin vorwerfen muss, ist sind Art und Weise und der Tunnelblick, mit dem sie versucht das Problem zu lösen. Ernsthafte Alternativkonzepte existieren offenbar bis heute nicht und die ZUE wird schöngeredet. Wenn man 350 Menschen gleich welcher Nationalität in ein Ghetto auf einem Acker an einer stark befahrenen Landstraße steckt, muss es zu Problemen im Wohnumfeld kommen. Darauf geht sie nur sehr oberflächlich ein. Ein Hinweis auf ein Gespräch mit der Polizei und ein sogenanntes Umfeldmanagement und fertig. Die Verantwortung wird bereits im Vorfeld auf das Land abgeschoben. Die Auswirkungen auf das Wohnumfeld sind für sie Kollaterschäden, die man eben hat. Es ist geradezu abstoßend, dass die Bürgermeisterin sich auf Basis eines diffusen Zahlenwerkes allein auf finanzielle Aspekte konzentriert und die Haushaltssicherung mit aller Gewalt vermeiden will. Das Wohl der betroffenen Dörfer ist ihr völlig egal und dann wundert sie sich, dass die Bürger in Wut geraten. Genauso bedenklich ist, dass sie sich auch noch mit wichtigen Gewerbetreibenden und Arbeitgebern anlegt. Auch deren Interessen sind ihr offensichtlich egal, eventuelle Langzeitfolgen für die Wirtschaft in Geilenkirchen werden wegdiskutiert, Hauptsache man vermeidet aktuell die Haushaltssicherung. Nur, die kommt dann garantiert später. Frau Ritzerfeld hat viele Bürger gegen sich aufgebracht und die Bevölkerung gespalten. Wie man schon bei der Europawahl gesehen hat, wird das vor allem die Populisten freuen. Man hätte von Anfang versuchen müssen, die Last gleichmäßig auf alle Bürger zu verteilen statt ein Ghetto zu bauen, das natürlich von vielen Bürgern nach dem Motto „besser die als wir“ befürwortet wird. Aber genau diese Aufteilung in Gewinner und Verlierer führt zur Spaltung und zu unschönen politischen Entwicklungen.

  5. @heribertjansen
    Sie haben es auf den Punkt gebracht. Man sollte dem Rat, der Verwaltung und auch der Bürgermeisterin, durch die Haushaltssicherung die Möglichkeit nehmen, weiter so unverantwortlich mit den Finanzen der Geilenkirchener Steuerzahler umzugehen. Statt jetzt bei 8,3 Millionen Schulden mal vorsichtig mit dem Budget umzugehen, wird das Geld mit vollen Händen ausgegeben. Nach kostengünstigen Lösungen wird erst gar nicht gesucht!
    Auch die Lösung ZUE, wird doch dann auch den Haushalt nicht retten können!

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