Bürgermeisterin stellt Haushaltsentwurf vor – 8,3 Mio. Euro fehlen im Stadtsäckel

Haushaltsentwurf 2024: Bei einem Defizit von 8,3 Mio Euro verliert der stolze Adler immer mehr Federn. Hoffentlich wird er nicht zum Pleitegeier.

Geilenkirchen. Zu einer Sondersitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen lud am Mittwoch Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld die Mitglieder ein. Auf der Tagesordnung stand der abgesetzte Punkt „Haushaltsentwurf 2024“. Dieser musste in der letzten Sitzung des Jahres 2023 von der Tagesordnung gestrichen werden. Grund ist ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, das eine Streichung der „5%-Rücklagen-Regelung“ vorsieht und dadurch viele Kommunen die Möglichkeit bekämen, einen ordentlichen Haushalt ohne Sicherungskonzept aufzustellen. Eine Entscheidung darüber wird der Landtag im Februar fällen. Geilenkirchens Bürgermeisterin hat den Ratsmitglieder am Mittwoch den Haushaltsentwurf für 2024 vorgestellt, der ein Defizit von 8,3 Mio. Euro aufweist. Ein Haushaltssicherungskonzept sei bei Streichung der Regelung nicht notwendig. Sie verwies auch darauf, dass an vielen Stellen bereits Einsparungen vorgenommen wurden und es mittlerweile keinerlei Spielraum mehr gäbe. Bei den Steuereinnahmen würde lediglich die Grundsteuer C (mit der neuen Grundsteuer C sind unbebaute, aber baureife Grundstücke gemeint, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, die durch einen gesonderten Hebesatz höher belastet werden können) Die Entscheidung der Einführung dieser Steuer obliegt der Kommune.

Eine klare Absage machte die Erste Bürgerin bei den Gedankenspielen von CDU, FDP und Bürgerliste, die eine weitere Stelle für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) fordern. „Wir sind finanziell nicht so aufgestellt, dass wir unbekümmert Personal einstellen und bezahlen können, wie es uns gerade in den Sinn kommt oder wo man sich die meiste Außenwirkung erhofft. Der KOD funktioniert gut – sehr gut sogar und die Kollegen machen hier einen wirklich tollen Job mit sehr viel Herzblut und Engagement. Es läuft an dieser Stelle, kann man sagen“, so Ritzerfeld.

Die Ratsparteien haben jetzt Zeit den Entwurf für den Haushalt 2024 zu überprüfen und darüber nachzudenken, ob sie diesen in der Ratssitzung am 6. März absegnen oder nicht.

Die komplette Rede der Bürgermeisterin können Sie im Nachfolgenden ungekürzt lesen:

Haushaltsrede zur Einbringung des Haushaltsplanes 2024

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,

sehr geehrte ZuschauerInnen,

sehr geehrte Vertreter der Presse,

die Vorstellung des Haushaltsplanentwurfes gehört zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten eines Jahres. Dass ich den Haushalt nun heute in einer Sondersitzung einbringe, zeigt schon, dass die Rahmenbedingungen nicht nur in finanzieller Hinsicht schwierig sind – auch der bisherige gesetzliche Kontext war und ist herausfordernd und besonders.

Zuletzt hatte ich die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs kurzfristig von der Tagesordnung absetzen müssen, weil sich unsere damalige Planung an einer angekündigten Gesetzesänderung orientierte, die dann aber nach den damaligen Angaben der Landesregierung doch nicht kommen sollte. Es ging hierbei um die im laufenden Gesetzgebungsverfahren angekündigte Streichung der Regelung, dass ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen ist, wenn in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, die allgemeine Rücklage jeweils um 5 % oder mehr zu verringern. So sah unsere bisherige Planung aus – bei einem Wegfall dieser Regelung hätten wir die Aufstellung eines HSK jedoch nicht befürchten müssen.

Das Ministerium hatte allen Kommunen nahegelegt, ihre Haushalte entsprechend den gesetzgeberisch angekündigten Änderungen aufzustellen. Endgültige Gewissheit über den Gesetzeswortlaut werden wir erst bei der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag NRW im Februar 2024 haben. Es ist auch jetzt nicht auszuschließen, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens weitere Änderungen ergeben, die wir dann auch noch zu berücksichtigen wären.

Sowohl für Sie als Stadtverordnete wie auch für mich und für meine Kolleginnen und Kollegen im Rathaus ist der Haushaltsplan für das kommende Jahr ein wichtiger Leitfaden. Er gibt uns die Richtung vor und zeigt uns, worauf wir im nächsten Jahr unser Augenmerk zu legen haben.

  1. Rahmenbedingungen

a.

Den nach wie vor vorhandenen finanziellen Isolierungen der Corona-Pandemie, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Krieg im Nahen Osten sowie weitere sich verstärkende Spannungen zwischen Staaten weltweit, große Fluchtbewegungen, Energiekrise, Inflation, Zinssteigerungen, Klimawandel und Extremwetterlagen – die Welt befindet sich weiterhin im Dauerstress.

Und Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Ohne eine tatsächliche finanzielle Hilfe von Bund und Ländern werden die Städte und Gemeinden es in Zukunft nicht schaffen, ihre kommunalen Haushalte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger solide zu planen, geschweige denn ausgeglichen aufzustellen.

Über 350 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Städte- und Gemeindebund NRW haben sich im letzten Jahr mit einem Brandbrief an den NRW-Ministerpräsidenten gewandt, weil sich die finanzielle Lage der Kommunen so dramatisch verschlechtert hat. Den Brief habe auch ich unterschrieben und zwar aus voller Überzeugung!

Vor Ort übernehmen wir als unmittelbare Umsetzer immer mehr staatliche Aufgaben und meistern Krisen – das jedoch ohne auskömmliche Finanzierung und ohne zusätzliches Personal! Kommunale Wärmeplanung, OGS-Ausbau, Digitalisierung der Schulen bzw. langfristige Pflege und zu gegebener Zeit auch wieder Austausch der geschaffenen digitalen Infrastruktur, gestiegene Anforderungen im Jugend- und Sozialbereich, ein bisher nicht absehbares Ende der Flüchtlingszuweisungen, Schaffung weiterer Kindergartenplätze bei einem grundlegenden Mangel an ErzieherInnen (Bsp.: Anstieg im Bereich der 3-6jährigen 2022/2023: 829; 2023/2024: 883) Ich spreche damit nicht nur für Geilenkirchen, wenn ich sage: Die Kommunen sind am Limit!

Dieses Szenario, das ja nicht neu ist, sich aber stetig weiter verschärft und uns regelrecht den Hals zuzieht, hat bereits nach der Verabschiedung der letzten Haushaltssatzung dazu geführt, dass wir uns verwaltungsintern mit der Konsolidierung des Haushalts beschäftigt haben. Wir haben rund hundert Maßnahmen identifiziert, die Sparpotential bieten und einen Großteil hiervon haben wir auch bereits umgesetzt. Aber das kann natürlich nicht zu Einsparpotentialen in Millionenhöhe führen, die uns Handlungsspielräume eröffnen würden.

b.

Sehr kontrovers diskutiert wurde im Zuge der vergangenen Haushaltsberatungen die Schaffung von insgesamt 4 neuen Stellen für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst. Letztlich haben wir hier den Kommunalen Ordnungsdienst als Stabsstelle mit zwei neuen Kollegen und einem bereits bei uns tätigen Mitarbeiter eingerichtet. Eine neue Kraft nahm den Dienst am 15.01.2023 auf; der zweite Kollege Mitte 2023, sodass diese Maßnahme im Haushalt 2023 mit rund 67.600 € Gesamtkosten zu Buche schlug. Angesichts der bis heute erzielten Erfolge, der deutlich zurückgegangenen Sachbeschädigungen – auch an öffentlichem Eigentum! – und des merklich gestiegenen Sicherheitsgefühls unserer Bürgerinnen und Bürger, kann ich an dieser Stelle rückblickend nur feststellen, dass diese Entscheidung und die Investition in die Sicherheit richtig waren.

Ich weiß, dass auch Sie, meine sehr geehrten Stadtverordneten, das mehrheitlich so sehen und Sie ebenfalls entsprechende, positive Rückmeldungen unserer Bürgerinnen und Bürger erhalten. Das mag auch dazu geführt haben, dass derzeit öffentlich die Schaffung einer weiteren Stelle im KOD für eine weibliche Kraft gefordert und diskutiert wird.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es – sowohl in einem Unternehmen wie auch in einer Stadtverwaltung – wichtig ist, das große Ganze im Blick zu haben! Wir haben hier vielfältige Aufgaben zu erfüllen und die Kunst besteht darin, diese Aufgaben trotz engem finanziellem und personellem Spielraum so gut wie möglich zu erledigen. In vielen Ämtern reicht das Personal nicht, was sich natürlich unmittelbar auf den Umfang der Arbeitsergebnisse auswirkt. Wir sind finanziell nicht so aufgestellt, dass wir unbekümmert Personal einstellen und bezahlen können, wie es uns gerade in den Sinn kommt oder wo man sich die meiste Außenwirkung erhofft. Der KOD funktioniert gut – sehr gut sogar und die Kollegen machen hier einen wirklich tollen Job mit sehr viel Herzblut und Engagement. Es „läuft“ an dieser Stelle, kann man sagen.

Demgegenüber stehen aber auch Bereiche, in denen aktuell wirklich „Not am Mann“ ist, um überhaupt unsere Pflichtaufgaben erfüllen zu können oder Bereiche, in denen mehr Manpower nötig ist, um die Stadt mit ihrer Infrastruktur zukunftsfähig aufzustellen und auszubauen.

Wir haben große städtebauliche Projekte vor der Brust wie z. B. die Bauleitplanung für das REWE-Areal, Bauleitplanung für Future Site InWest, die laufende Planung für die Gewerbegebietserweiterung Niederheid, Bauleitplanung für zu entwickelnde Neubaugebiete – wobei ich in diesem Zusammenhang sehr froh über den Fortbestand der ESG bin, denn das nimmt uns u.a. schon einen großen Arbeitsaufwand im Vergabebereich von den Schultern.

Darüber hinaus gibt es viele notwendige investive Maßnahmen in unserem eigenen Liegenschaftsbereich, die langfristig sogar für große Einsparungen sorgen werden – denkt man z. B. an den energetisch katastrophalen Zustand unserer Turnhalle in Bauchem. Die Turnhalle wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und benötigt insgesamt 25 % des gesamten jährlichen Energiebedarfs der in Bauchem gelegenen Liegenschaften. Wenn wir hier zusätzlich tatsächlich die Möglichkeit einer Förderung bekommen würden, dann kann es auf die Frage nach einer Sanierung bzw. in dem Fall: nach einem Neubau, nur eine einzige vernünftige Antwort geben: Natürlich müssen wir da ran! Aber auch das ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich die bundespolitischen Entwicklungen auf uns als Kommune auswirken: Es kann sein, dass dieses Projekt fördertechnisch darunter zu leiden hat, dass in Berlin 69 Mrd. Euro nicht mehr für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben werden dürfen.

Wir müssen Feuerwehrgerätehäuser bauen: In Teveren, in Geilenkirchen, in Waurichen. Eine eindeutige Pflichtaufgabe – und nochmals verstärkt durch die Festlegungen im Brandschutzbedarfsplan, die uns auch von der Bezirksregierung Köln so ins Aufgabenheft geschrieben worden sind. Es müssen räumliche Erweiterungen an den Grundschulen erfolgen, um den Rechtsanspruch der Grundschüler auf einen OGS-Platz erfüllen zu können. Es müssen Kindergärten gebaut werden und die geflüchteten Menschen, die zu uns kommen (in 2023: 261), müssen auch untergebracht werden. Insgesamt reden wir hier aktuell über 617 Menschen, die einen Anspruch auf Schutz und auf eine angemessene Unterbringung haben.

Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortsetzen und auch in diesen Bereichen ist Personal nötig zur Aufgabenbewältigung. Gleichzeitig entwickeln sich auch andere Dinge täglich weiter und Bedarfe werden offenbar, die wir bei der Haushaltsplanung noch gar nicht im Focus hatten. Gestern hatte ich z. B. ein Gespräch mit zwei Schulleiterinnen, die sehr eindringlich ihren Bedarf an Schulsozialarbeit geschildert haben – dies eindrücklich untermauert durch gestiegene Sozialindexstufen, die auf Landesebene festgelegt werden!

Wäre es nicht besser, über solche Dinge nachzudenken?

Sie merken: Wir müssen auf das große Ganze schauen. – Als Bürgermeisterin muss ich das auf jeden Fall tun. Mir obliegt die Geschäftsleitungsbefugnis für die gesamte Verwaltung (im Gesetz nachzulesen in § 62 Abs. 1 GO NRW). Insofern muss ich gerade die Bereiche im Blick haben, in denen die Personalnot am größten ist – und das ist aktuell nicht der Kommunale Ordnungsdienst!

c.

Das Haushaltsjahr 2024 wird für uns strukturell ein ganz schwieriges. An dem Ihnen nun vorliegenden Zahlenwerk wurde lange gefeilt und wir haben unseren Fachbereichen dabei einiges abgefordert. Meinen Kolleginnen und Kollegen darf an dieser Stelle meinen Dank dafür aussprechen. Und ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Aus diesem Haushalt ist so gut wie nichts mehr herauszuholen. Wir haben die Planansätze zig Mal nach unten korrigiert, um Ihnen heute einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Schon jetzt bedeutet diese Arbeit für die Realität, dass wir uns an einigen Stellen entscheiden mussten, Investitionen grundlegend zu hinterfragen und/oder weiter nach hinten zu schieben. Das wird man an manchen Stellen im Stadtbild leider zukünftig noch mehr merken als jetzt schon!

Was nicht mehr gilt, ist die Argumentation, dass die bisherigen Rechnungsergebnisse seit Jahren dann doch immer wieder besser ausfielen als sie bei der Planung prognostiziert wurden. Diesen Einmaleffekten haben wir bereits im aktuellen Haushaltsplanentwurf Rechnung getragen: Wir haben bei diesem Haushalt erstmalig auch formal den sog. globalen Minderaufwand (2 % der Summe der ordentlichen Aufwendungen: 1.997.709 €) berücksichtigt – der diesem Effekt Rechnung trägt.

  1. Ausführungen zum Ergebnisplan und dessen Besonderheiten
  2. Ergebnisplan

Der Ergebnisplan sieht für das Jahr 2024 ordentliche Erträge in Höhe von 89.113.798 € vor.  Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um rund 5,9 Mio. € bzw. 7,08 %. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Steuern, öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen, sonstigen Erträgen sowie den aktivierten Eigenleistungen.

Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 99.588.237 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 6,2 Mio. € bzw. 6,69 %. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personal- und Transferaufwendungen, hier insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten, der Ganztagesbetreuung, der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie der Kreisumlage. Es handelt sich hierbei allesamt um Pflichtaufgaben, die wir ohne Diskussion zu erfüllen haben.

Neben den ordentlichen Erträgen werden Finanzerträge in einer Höhe von 1.761.300 € erwartet. Diese Finanzerträge werden insbesondere aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erzielt.

Der Gesamtergebnisplan sieht insoweit ein Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -10.303.439 € vor.

Unter Abzug des sog. 2 %igen globalen Minderaufwands, den ich bereits erwähnt habe, ergibt sich dann ein Jahresergebnis 2024 in Höhe von –8.311.674 €. 

Da keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist, muss dieser Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden. 

In der Planung 2023 konnte noch ein Betrag in Höhe von rund 4,9 Mio. € nach dem NKF-CUIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen) isoliert werden. Diese Möglichkeit zur Isolierung dieser Belastungen ist für 2024 weggefallen – die Belastungen sind trotzdem vorhanden: Gestiegene Energiepreise, eine daraus folgende hohe Inflation und die bekannten Tarifabschlüsse des vergangenen Jahres.

  1. Steuern und ähnliche Abgaben

Die Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ umfasst insgesamt ein Volumen von rd. 39,78 Mio. € und stellt die größte Ertragsart im Haushalt dar (Volumen 2023: 36,1 Mio. €).

Die Erträge der Grundsteuer A und B bleiben gegenüber dem Planansatz für das Jahr 2023 weiterhin stabil, d. h. wir haben in diesem Bereich trotz des bestehenden Defizits keine Erhöhungen geplant.

Die privaten Haushalte, die sich in einer ähnlichen finanziell angespannten Lage befinden, sollen aus unserer Sicht nicht zusätzlich belastet werden. Gleichwohl muss man dabei bedenken, dass bei einem Verzicht auf eine Erhöhung der Grundsteuern – angesichts der relativ hohen Inflation in den vergangenen beiden Jahren – die Einnahmen zwar nominell gleichbleiben, de facto aber einen Rückgang bedeuten. 

Auch ab 2025 gehen wir trotz der Grundsteuerreform von Erträgen auf demselben Niveau aus, da wir durch Anpassungen der Hebesätze insgesamt Aufkommensneutralität erreichen wollen. Für 2025 wird seitens der Verwaltung die Einführung einer Grundsteuer C befürwortet.  Diese wird im Plan jedoch noch nicht berücksichtigt, da eine Schätzung des möglichen Einkommens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide möglich ist.

Trotz der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage werden weiterhin Ertragssteigerungen bei der Gewerbesteuer erwartet. Die lokale Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren trotz der vielfältigen Krisen als einigermaßen robust herausgestellt. Gegenüber dem Planansatz des Jahres 2023 mit fast 12,5 Mio. € wird der Ansatz um rd. 2,1 Mio. € auf rd. 14,5 Mio. € erhöht.

Der zu erwartende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2024 beträgt rd. 14,7 Mio. € und erhöht sich somit gegenüber dem Vorjahr um rund 1,3 Mio. €. Die Lohnentwicklung auf Grund der vergleichsweise hohen Tarifabschlüsse wird sich in den Folgejahren hier sicher positiv bemerkbar machen.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bleibt mit 2,1 Mio. € in etwa auf dem Vorjahresniveau. Derzeit werden aber auch noch diverse gesetzliche Änderungen diskutiert; sodass der Ansatz noch unter einem gewissen Vorbehalt steht.

  1. Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Bei der Position „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ wird mit Erträgen in Höhe von insgesamt rd. 27,95 Mio. € kalkuliert. Zu den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen gehören insbesondere die Schlüsselzuweisungen des Landes (13.871.003 €). Diese sind jedoch gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 (13.759.449 €) um 111.554 € gesunken.

  1. Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 710.298 € auf 3.677.510 €. Die Steigerung beruht auf höheren Erstattungen des Landes auf Grund der gestiegenen Anzahl geflüchteter Menschen sowie beim Unterhaltsvorschuss.

  1. Sonstige ordentliche Erträge

Die sonstigen ordentlichen Erträge sind um rund 826.000 € gestiegen auf insgesamt 2.834.777 €. Grund sind Steuererstattungen aus der Gewinnausschüttung der ESG und Erträge aus der Auflösung des Immobilienverwaltungszweckverbands (354.000 €) – diese Effekte sind aber nur einmalig. Erstmals berücksichtigt werden Erträge aus der neu eingeführten kommunalen Beteiligung an Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen (+100.000 €)

  1. Aufwendungen
  1. Transferaufwendungen

Die Position „Transferaufwendungen“ (z. B. Kreisumlage, soziale Leistungen, Umlagen usw.) umfasst insgesamt ein Volumen von 46,53 Mio. €. Dies bedeutet eine erhebliche Erhöhung um rund 3,69 Mio. € bzw. 8,6 % gegenüber dem Vorjahr (42,83 Mio. €). Sie ist damit die größte Aufwandsposition im städtischen Haushalt.

Von den Transferaufwendungen entfallen rd. 16,46 Mio. € auf die allgemeine Kreisumlage an den Kreis Heinsberg als größte Einzelaufwandsposition. Das ist ein Mehrbetrag in Höhe von rd. 1,48 Mio. € (Vorjahr 15,25 Mio. €) und damit auch im Vergleich der Vorjahre eine enorme Steigerung.

Für soziale Leistungen sind rd. 12,45 Mio. € als Aufwand eingeplant, das bedeutet eine Steigerung um rd. 1,8 Mio. €. Hauptgrund sind erhebliche Steigerungen bei der Eingliederungshilfe (+0,5 Mio. €), bei der Hilfe für junge Volljährige in stationären Einrichtungen (+0,65 Mio. €), bei den Asylbewerberleistungen (+0,48 Mio. €) sowie bei den Unterhaltsvorschussleistungen (+0,18 Mio. €).

Für die Gewerbesteuerumlage wurde ein Aufwand von 1.178.279 € eingeplant. Durch die erhöhten Gewerbesteuererträge steigt dementsprechend auch die Gewerbesteuerumlage an. Die Verlustübernahme für die Future Site InWest GmbH (FSI) beträgt ab dem Jahr 2024 jährlich 200.000 € (bislang 300.000 €).

  1. bb. Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen stellen mit einem Volumen in Höhe von rd.  24,17 Mio. € die zweitgrößte Aufwandsart im Ergebnisplan nach den Transferaufwendungen dar. Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 2.139.954 € bzw. 9,71 % an. Der Mehraufwand resultiert größtenteils aus der Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten sowie der erwarteten Steigerung bei den Dienstbezügen für Beamte.

Erforderlich sind zusätzlich neue Stellen u.a. im Bereich Brandschutz sowie Ingenieurstellen im Hochbau zur Umsetzung der geplanten Bauvorhaben im Schulbereich sowie zum Zwecke der unbedingt erforderlichen Sanierungsarbeiten an städtischen Bestandsgebäuden. 

Ebenso wurde ein Verfahrenslotse im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes eingestellt. Diese Stelle wird gefördert. Zudem sind Auszubildende im Bereich der Kindertagesstätten zu übernehmen. Um der zunehmenden personellen Fluktuation und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, wird in verstärktem Umfang in allen Bereichen ausgebildet.

  1. Gesamtbild der Haushaltslage

Der voraussichtliche Fehlbetrag für das Jahr 2024 beträgt -8.311.674 €. Auch dieser Fehlbetrag muss vollständig durch die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden und führt somit zu deren weiteren Verringerung.

In der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 kann auch kein Haushaltsausgleich mehr dargestellt werden, jedoch kann in der Planung bis 2027 das Defizit fast halbiert werden.

  1. Risiken für die zukünftige Haushaltsentwicklung

Die für die Jahre 2020 bis 2023 anzusetzenden Bilanzierungshilfen aus dem NKF-CIG bzw. NKF-CUIG sind beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Dies bedeutet, dass die aktuell bereits vorhandenen Mehrbelastungen in die Zukunft verschoben werden und kommende Haushalte und damit die kommunale Handlungsfähigkeit ab 2026 zusätzlich belasten.

Auch für das Haushaltsjahr 2024 und für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung wird mit weiter steigenden Defiziten gerechnet. Die geplanten Defizite gehen gänzlich zu Lasten der allgemeinen Rücklage.

Und auch jetzt kann nur durch die aktuell geplante Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts die Haushaltssicherung vermutlich vermieden werden. Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht kann diese aber auch immer noch als Auflage angeordnet werden.

Die geplanten gesetzlichen Änderungen helfen jedoch nicht langfristig, um die spätestens seit 2021 bestehende strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushalts wieder auszugleichen. Die stetige Verlagerung bzw. Zuweisung neuer kommunaler Aufgaben durch Land und Bund ohne eine entsprechende Finanzierung sind einfach nicht aufzufangen!

  1. Haushaltskonsolidierung

Unser Haushaltskonsolidierungsprozess zeigt zwar bereits durchaus beachtenswerte positive Effekte, wird jedoch von der allgemeinen Entwicklung wieder überholt. Dass es trotz sinkender Schlüsselzuweisungen und bei den gleichzeitig beschriebenen erheblichen neuen Belastungen gelungen ist, ein im Verhältnis zum Vorjahr nur um gut 600.000 € schlechteres Ergebnis in der Planung zu erreichen, muss vor diesem Hintergrund schon als Erfolg gelten.

Um die Situation weiter zu verbessern, würden auf der Ertragsseite sicherlich zuvorderst die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr, die Aktualisierung der Gebührenordnung für Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte sowie die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke gehören. Auf der Aufwandsseite können viele Maßnahmen nur dazu beitragen, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Ohne eine Senkung von Standards können – insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen – keine Einsparungen erzielt werden. Da ein Großteil der Aufgaben verpflichtend ist, bestehen hier wenig bis keine Handlungsspielräume. Die Digitalisierung schafft mittelfristig natürlich Potentiale für schlankere Strukturen, die Einführung erfordert jedoch auch zunächst erst einen zusätzlichen Einsatz von Personal- und Sachmitteln. Ähnliches gilt für Investitionen in die energetische Sanierung oder in die Installation weiterer PV-Anlagen, die sich erst mittel- bis langfristig auszahlen werden.

Kommunale Entwicklungspotentiale bestehen zudem bei der Schaffung weiterer Wohn- und Gewerbeflächen. Eine Steigerung von Einwohnerzahlen und Arbeitsplätzen wirkt sich auf die Schlüsselzuweisungen, die Einkommenssteueranteile und die Gewerbesteuer positiv aus. Durch die Entwicklung von Wohngebieten können Erträge aus der Vermarktung der Grundstücke erzielt werden.

  1. Ergänzende Ausführungen und DANKE!

Die wirtschaftliche Lage der Stadt Geilenkirchen bleibt weiter schwierig!

Mir ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass ein ausgeglichener Haushalt weder mein persönliches Mantra oder gar Selbstzweck ist.

Es geht dabei um so viel mehr und da hoffe ich Sie auf meiner Seite:

  • Es geht darum, dass das Geld, das wir ausgeben wollen, erst erwirtschaftet werden muss.
  • Es geht um finanzielle Spielräume und die Handlungsfähigkeit unserer Stadt und die gesamte Stadtgesellschaft.
  • Es geht um eine angemessene Bewirtschaftung der uns zur Verfügung stehenden Mittel – und zwar mit Weitblick.

Solide Finanzen sind auch und gerade in schwierigen Zeiten alternativlos!

Und vor allem: Nicht alles, was politisch populär ist, kann finanziert werden! 

Mein ganz besonderer Dank gilt abschließend meinen Kolleginnen und Kollegen in der Stadtverwaltung, die maßgeblich dazu beitragen, dass die Beschlüsse der politischen Gremien erfolgreich umgesetzt werden. Das, was wir als Verwaltung bewältigen müssen, funktioniert letztlich nur, wenn wir alle im Team zusammenarbeiten. Ohne diese Unterstützung und dieses Engagement würde auch meine Arbeit hier nicht funktionieren.

Danken möchte ich auch denen, die an diesem Haushaltsplanentwurf mitgewirkt haben – insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Kämmerei, allen voran unserem Kämmerer Christoph Nilles, der sich in diesem Jahr in dieses für ihn neue Amt hervorragend eingearbeitet hat!

Sehr geehrte Stadtverordnete – ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und auch für die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen hier im Rat im vergangenen Jahr. Neben den – natürlich dazu gehörenden – kontroversen Diskussionen haben wir viele parteiübergreifende und sachorientierte Gespräche in der Absicht führen können, die beste Entscheidung für unsere Stadt und für unsere Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

In Bezug auf den vorliegenden Haushaltsentwurf wünsche ich Ihnen allen nun gute und konstruktive Beratungen!

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!