Geldstrafen für Vereine – Wiederholung des Spiels zwischen FSV und Germania

Weiteres Verfahren gegen Bauchemer Fan wegen Drohung und Beleidigung

Die Spruchkammer des Fußball-Kreis-Heinsberg hat Strafen für die Vereine erlassen und eine Neuansetzung des Spiels beschlossen.

Kreis Heinsberg. Die Spruchkammer des Fußball-Kreis-Heinsberg kam am Montag in Sachen Spielabbruch in der Kreisliga A bei der Begegnung zwischen dem FSV Geilenkirchen-Hünshoven gegen FC Germania Bauchem zusammen. Die Vereine waren mit Vorstandsmitgliedern vertreten. Zudem hatte der Germania-Vorsitzende, Markus Diederen, einen Rechtsanwalt zur Verteidigung mitgebracht. Den Vorsitz der Spruchkammer hatte an diesem Abend Jörg Markmann. Als Beisitzer fungierte Alexander Bonnes.

Zahlreiche Beteiligte und Zeugen sollten ihre Sichtweise der Ereignisse darlegen. Zunächst befragte der Vorsitzende jedoch den Unparteiischen, Henrik Dohmen, der das Spiel in der 41. Minute abbrach. Dieser bestätigte seine schriftliche Begründung für den Spielabbruch, die er im Spiel- und Zusatzbericht festhielt. Der Grund für den Spielabbruch waren ständige Beleidigungen und sogar Drohungen aus dem Fanbereich der Bauchemer gegenüber einem Spieler der Heimmannschaft. Die verbalen Entgleisungen konnten einem bestimmten Zuschauer der Bauchemer Fans zugeordnet werden. Zudem ist der gastgebende Verein seiner Verpflichtung, einen Ordnungsdienst zu stellen, nicht von Beginn an nachgekommen. Im Verlauf der Anhörung waren diese Vorwürfe auch nicht strittig. Der Anwalt der Bauchemer, Gencer Demir, versuchte bereits bei seinen ersten Fragen den Schiedsrichter in Widersprüche zu verwickeln. Demir fragte den Schiedsrichter unter anderem, „wieviele Spieler waren auf dem Platz? Achten sie nur auf die Gesundheit eines einzigen Spieler?“ Auch versuchte er durch Suggestivfragen die für ihn richtige Antworten zu bekommen. Markmann schritt ein und ermahnte den Rechtsanwalt, seine Fragen klar und direkt zu stellen. Desweiteren unterstellte der Anwalt dem Schiedsrichter, dass er die Spielordnung nicht beachtet habe: „Sie kennen die Spielordnung? Diese sieht Ordner vor!“ Der Spruchkammer-Vorsitzende schritt erneut ein und meinte, dass die Spielordnung nicht durch den Schiedsrichter umzusetzen ist. Er habe zwar darauf zu achten, aber ist nicht dafür verantwortlich. Der Schiedsrichter habe dem FSV als Gastgeber die Empfehlung gegeben, einen Ordnungsdienst einzusetzen. Der FSV-Vorsitzende, Harald Kehmer, merkte jedoch an, dass ein oder zwei Leute mit den entsprechenden Kennzeichen eines Ordnungsdienstes die verbalen Entgleisungen sicherlich nicht verhindert hätten. „Ich bin auf die andere Stadionseite gegangen, um die FSV-Fans von den Bauchemer Fans zu trennen. Nachdem ich unsere Leute auf die andere Seite geschickt habe, war die Problematik erledigt“, so Kehmer. Auch dies wurde von den Verantwortlichen der Gemania bestätigt.

Nach fast drei Stunden und vielen, gleichen Darstellungen, schloss der Kammer-Vorsitzende Markmann die Anhörung. Die Plädoyer der Vereine waren wie erwartet kurz und zielgerichtet. Der FSV Geilenkirchen-Hünshoven sah nur eine geringe Mitschuld an den Vorkommnissen. Den fehlenden Ordnungsdienst bezeichneten sie als Fehler. Das Plädoyer von Germania-Anwalt Demir, sah die Schuld komplett beim Heimverein. Es wäre wohl nicht so weit gekommen, wenn ein Ordnungsdienst vor Ort gewesen wäre. „Daher gibt es für uns keine andere Entscheidung als die Wertung des Spiels für Germania Bauchem zu entscheiden“, so Demir.

Nach kurzer Beratung verkündete Jörg Markmann das Urteil der Spruchkammer:

1. Der FC Germania Bauchem wird zu einer Strafe von 250.-€, wegen abbrennen von Pyrotechnik vor dem Spiel und unsportlichem Verhalten seiner Fans, verurteilt.

2. Der FSV Geilenkirchen-Hünshoven wird wegen mangelhaftem Ordnungsdienstes zu einer Strafe von 50.-€ verurteilt.

3. Das Spiel zwischen dem FSV Geilenkirchen-Hünshoven und FC Germania Bauchem wird neu angesetzt und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Beobachtung des Fußball-Kreises statt.

4. Dem Zuschauer, der die Beleidigungen und Drohungen gerufen hat, wird ein gesonderes Verfahren angehängt.

Die Kosten des Verfahrens, 103,50 Euro werden zu gleichen Teilen entrichtet. Eine Mitschuld des Schiedsrichters sahen die Verantwortlichen der Spruchkammer nicht. „Er habe alles richtig gemacht“, so Markmann.

Die Vereine haben nach der Veröffentlichung des Urteils 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen.

5 Kommentare

  1. Ich kann aus sicherer Quelle sagen das nur 1 Vorsitzender an der Spruchkammersitzung teilgenommen hat und das deshalb die Germania durch einen Anwalt vertreten wurde. Man sollte schon fair bleiben, der gastgebebde Verein ist zu keiner Zeit der Verpflichtung nachgekommen einen Ordnungsdienst zu stellen.

  2. 🤔 chri,
    der Geschäftsführer war auch dort.
    Wozu braucht man einen Anwalt?
    Ob Vorsitzender ,oder Geschäftsführer spielt keine Rolle.
    Fehler eingestehen,Strafe zahlen und gut ist!
    Schlimm genug das so etwas vor der Spruchkammer landet.

  3. Ein sehr schmeichelhaftes Urteil für die Bauchemer. Geilenkirchen wird sich mit Sicherheit schwarz ärgern. Eine Neuansetzung bevorteilt die Gäste, die zum Zeitpunkt des Abbruchs in Unterzahl waren und nimmt dem Gastgeber den erspielten Vorteil. Die Geldstrafen werden beide Vereine wohl wenig treffen. Man kann nur hoffen, dass die angesprochenen Privatpersonen eine angemessene Strafe erhalten. Dass der Anwalt der Germania wirklich drei Punkte für Bauchem einfordert, kann man als neutrale Person nur belächeln. Ich hätte nicht gedacht, dass ein fehlender Ordnungsdienst in der ersten Kreisklasse wirklich als Hauptargument reicht. Seit mehr als 30 Jahren verfolge ich die Kreisklassen in unserer Region und noch nie habe ich einen Ordnungsdienst am Rand gesehen. Verstehe ich es also richtig, dass Mannschaften, die in wichtigen Spielen zurückliegen nur einen Spielabbruch durch die Zuschauer verursachen müssen, wenn kein „Ordnungsdienst“ vorhanden ist, um eine zweite Gelegenheit zu erhalten? Für mich ein falsches Signal an die Fußballwelt. Für die anderen Vereine im Kreis ist nun klar: Wenn Bauchem ins Dorf kommt, muss man einen Ordnungsdienst stellen, da sie den eigenen Anhang wohl selbst nicht unter Kontrolle bekommen und die Schuld am Ende bei anderen suchen. Traurig…

  4. Wie weit sind wir gekommen, wenn vor Sportgerichten ein Rechtsanwalt mitgenommen wird?
    Ist dieser Mitglied im Fussballverband?
    Ist er Mitglied im Vorstand des betreffenden Vereins?
    Einziger Lichtblick des Verfahrens, die Einsicht, der Schiedsrichter hat alles richtig gemacht! Wie lange werden ehrenamtliche Schiedsrichter noch pfeifen, wenn sie geschulten Anwälten Rede und Antwort stehen sollen.
    Leute, lasst den Ball auf dem Feld, wenn sich wer schlecht benimmt, verstösst er gegen die Sportplatzordnung und muss unverzüglich gehen!

  5. @Thomas: Meine aktive Zeit in den hiesigen Kreisligen liegt schon 40 Jahre zurück. Schon damals hatten Vertreter des gastgebenden Vereins Ordnerbinden in der Tasche, die sie bei Bedarf überstreiften und dann agieren konnten, wenn es denn mal nötig war. Solange Ruhe war, hat man die natürlich nicht wahrgenommen.

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