Verkehrskontrollen der Polizei – Acht Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Kreis Heinsberg. Am Donnerstag (19. Oktober) führten Beamte der Kreispolizeibehörde Heinsberg, mit Unterstützung von Polizisten aus Mönchengladbach, Krefeld, Neuss, Viersen sowie mit belgischen und niederländischen Beamten im Bereich der Bundesstraße 56 eine groß angelegte Verkehrskontrolle zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch. Unterstützt wurde die Polizei zusätzlich von Mitarbeitern des Veterinäramts sowie der Bußgeldstelle des Kreises Heinsberg. Zusätzlich führten die Beamtinnen und Beamten Geschwindigkeitsmessungen durch, um die Anzahl der Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen zu reduzieren.

Insgesamt wurden dabei 229 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Elf Fahrzeugführer waren dabei so schnell, dass gegen sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wird. Die restlichen Verkehrsteilnehmer erwartet ein Verwarngeld. Acht Fahrzeugführer waren nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. In allen Fällen wurden Strafanzeigen vorgelegt und die Weiterfahrten untersagt. Insgesamt siebzehn Verstöße gegen die Ladungssicherung wurden festgestellt und entsprechend geahndet. Die Bereifung war bei zwei Fahrzeugen mangelhaft. In beiden Fällen wurden Anzeigen gefertigt. Dreizehn Fahrzeugführer beachteten nicht die Bestimmungen des Fahrpersonalgesetzes. Hier wurde ein Verwarngeld erhoben und zwölf Anzeigen vorgelegt. Ein weiterer Fahrer verstieß gegen die Gefahrgutverordnung. Er musste daher ein Verwarngeld bezahlen. Vier Personen hatten ihre Fahrzeuge überladen. In diesen Fällen wurde ein Verwarngeld erhoben und drei Anzeigen gefertigt. Ein weiterer Fahrzeugführer hatte kein Abrissseil des Anhängers eingehängt. Ihn erwartet nun eine Anzeige. Bei vier Fahrzeugen war die Frist zur amtlichen Hauptuntersuchung überschritten. In diesen Fällen müssen die Halter nun mit insgesamt drei Anzeigen rechnen. In einem Fall wurde ein Verwarngeld erhoben. Ferner verstieß ein Fahrzeugführer gegen die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Hier wurde eine weitere Anzeige vorgelegt. Durch das Veterinäramt werden zwei Berichte an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Auch zukünftig wird es weitere solcher groß angelegten Kontrollaktionen der Polizei geben, um die Sicherheit im Kreisgebiet zu erhöhen.