Geilenkirchen. Die Förderanträge für die Umgestaltung der Fliegerhorstsiedlung in Teveren sollen in diesem Jahr fristgerecht gestellt werden. Im vergangenen Jahr ist das zwar auch geschehen, doch konnten die Anträge nicht in das Städtebauförderprogramm 2017 aufgenommen werden, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als wesentlicher Eigner der Immobilien keine Verbindlichkeitserklärung für das Entwicklungskonzept abgegeben hatte. Das war der Vorlage zu entnehmen, mit der am Donnerstagabend der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung unterrichtet wurde. Wie die Verwaltungsvorlage weiter mitteilte, fand Anfang diesen Jahre auf Vermittlung des CDU-Bundestagsabgeordneten Oellers eine Gespräch mit dem Vorstand der BImA statt, bei dem diese dem Entwicklungskonzept zwar nicht ganz zustimmte, jedoch Bereitschaft zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes signalisierte.
Im Ausschuss berichtete Beigeordneter Markus Mönter über das Ergebnis von zwei Arbeitskreissitzungen in diesem Jahr, bei denen sich unter anderem gezeigt habe, dass die BImA nicht den Bereich der Stauffenbergstraße, sondern den Bereich zwischen Lilienthalallee, Yorkstraße und Scharnhorststraße als Umbaubereich sowie ein noch unbebautes Teilstück der Yorkstraße als Entwicklungsfläche favorisiere. Mönter berichtete auch von dem Jüngsten Gespräch mit BImA-Vertretern, das am 11. Oktober stattfand. In diesem konstruktiven Gespräch, so der Beigeordnete, hätten sich belastbare Lösungen herausgeschält. Ein Beitrag der Bundesanstalt könne demnach die Sanierung eines der Fliegerhorst-Häuser zum Musterhaus und Demonstrationshaus für Kaufinteressenten sein. Der Planer arbeite nun weiter am Konzept, am 30. November gebe es die nächste Arbeitssitzung, sodass in der Dezemberratssitzung Beschlüsse gefasst und dann rechtzeitig neue Förderanträge gestellt werden könnten.
Die Fragen aus dem Ausschuss bezogen sich dann auf das zu sanierende Kanalsystem in der Siedlung. So wolle Wilfried Kleinen („Geilenkirchen bewegen“ u. FDP) wissen, ob es bei einer Abwassertrennung (Schmutz- und Regenwasser) bleibe und wer für die Beseitigung der alten, auf privaten Flächen verlaufenden Leitungen aufkomme. Markus Mönter stellte dazu fest, dass die Trennsysteme gesetzlich vorgeschrieben seien und dass die Stadt für die Beseitigung der alten Leitungen nicht zuständig sei. Bei Altleitungen bis zu einem bestimmten Durchmesser gebe es jedoch für die Privatbesitzer keine Pflicht zur Verfüllung oder Beseitigung. (mh)