„Klüngel“-Vorwurf noch nicht vom Tisch: Ratsmitglieder fordern mehr Information – Satzungsänderung eine „Gefälligkeitsplanung“

Leider haben wir am Freitag das falsche Grundstück markiert. Auf Hinweis von Wilfried Kleinen haben wir dies jetzt geändert.

Geilenkirchen. An „Geschmäckle“- und „Klüngel“-Vorwürfen seitens der Grünen hatte sich vor knapp drei Wochen die Diskussion im Stadtentwicklungsausschuss entzündet. In der Debatte ging es um den Antrag eines Bürgers, sein im Landschaftsschutzgebiet liegendes Grundstück am Nierstraßer Weg in Bauchem in Bauland umzuwandeln. Von der Verwaltung war damals ausgeführt worden, dass eine solche Satzungsänderung möglich sei. Die Debatte wurde am Mittwochabend in der Ratssitzung mit unverminderter Heftigkeit fortgesetzt und, weil es in der Sache keine Fortschritte gab, erneut vertagt.

Grund war vor allem ein Schreiben, das ein Anwohner des Nierstraßer Wegs – ein Jurist – an die Verwaltung gerichtet hatte und auf das sich Grünen-Sprecher Jürgen Benden in seinem Diskussionsbeitrag bezog. Neben den Hinweisen auf die Fragwürdigkeit, eine Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet per Satzungsänderung zu Bauland zu machen, untermauerte Benden seine „Klüngel“-Vorwürfe mit dem Hinweise auf das Schreiben des Anwohners, der die Verwaltung gebeten hatte, seine Ausführungen an alle Fraktionen weiterzugeben, um alle Ratsmitglieder auf den gleichen Informationsstand zu bringen. Das war aber offensichtlich nicht geschehen..

Die Diskussion wurde zunächst durch einen Zwischenruf unterbrochen, mit dem Wilhelm Josef Wolff (Fraktion „Geilenkirchen bewegen und FDP“) feststellen ließ, dass Benden seine Redezeit von maximal fünf Minuten überzogen habe. Diesem wurde daraufhin vom Bürgermeister das Wort entzogen. Jedoch hatte er zuvor noch Gelegenheit, dem Rat mitzuteilen, dass der Grundstückseigentümer über einen Anwalt versucht habe, Druck auf ihn auszuüben. Zum Ende der Ratssitzung griff Benden den Punkt wieder auf und beantragte klare Richtlinien zur Bemessung der Redezeit. Jürgen Benden. „Es ist das Prinzip dieses Rates, stets nur die Grünen mit solchen formalen Hinweisen zu stoppen“.

Bei einer Neinstimme und vier Enthaltungen folgte der Rat dem Antrag von Lars Speuser (CDU), die Beratungen auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Damit war das Thema jedoch nicht erledigt, es ging weiter um den Brief des Anwohners. Es zeigte sich, dass ein großer Teil der Ratsmitglieder keine Kenntnis vom Inhalt dieses Briefes hatte. Der Folgeantrag von Horst Eberhard Hoffmann, die Verwaltung solle jedem Stadtverordneten das Schreiben zukommen lassen, wurde dann auch einstimmig angenommen.

Der Verfasser des Schreibens (der Text liegt der Redaktion vor) kommt zu einer eindeutigen Stellungnahme, nach der es sich bei der von der Verwaltung vorgestellt Satzungsänderung um eine „Gefälligkeitsplanung“ handele, für die es keine durch öffentliche Belange gestützten städtebaulichen Gründe gebe. Wörtlich heißt es: „… dass die Einbeziehung des Grundstücks in den unbeplanten Innenbereich alleine zu dem Zweck erfolgt, dem Bauvorhaben eines Einzelnen Rechnung tragen zu können“. Und weiter: „Bei der Einbeziehungssatzung handelt es sich um eine nicht erforderliche und damit rechtlich unzulässige Gefälligkeitsplanung, die ausschließlich dem Zweck dient, den Bauwunsch des Eigentümers zu erfüllen“. Bereits jetzt sei absehbar, so führt der Schreiber weiter aus, dass eine Aufhebung des Landschaftsschutzes in Zukunft maßgeblichen rechtlichen Einfluss auf vergleichbare Anträge anderer Bauwilliger haben werde dass man also einen Präzedenzfall schaffe.

In seinen schließlich unterbrochenen Ausführungen hatte Grünen-Sprecher Jürgen Benden wie schon im Stadtentwicklungsausschuss darauf hingewiesen, dass eine angeblich vom Grundstückseigner eingeholt Genehmigung für einen „Pflegschnitt“ nicht rechtens sein könne, da die Genehmigung nur mündlich erteilt wurde. Auch zu diesem Punkt liegt ein für die weitere Diskussion wichtiges Schreiben vor und zwar vom Grundstückseigner. Der teilt darin unter anderem mit, dass er mit Arbeiten auf dem zu einem Festpreis gekauften Grundstück bereits nennenswerte Unkosten gehabt habe. Außerdem habe er mit der unteren Landschaftsbehörde (Kreis Heinsberg) niemals über „Pflegeschnitte“ gesprochen. Die Kreisverwaltung habe ihm bei einer Begehung allerdings erlaubt,   die durchwachsene Hecke auf Heckenhöhe zu beschneiden, schreibt der Eigentümer. (mh)