Kitas in Geilenkirchen: Neue Bemessungsgrenze für Gebührenfreiheit

Geilenkirchen. Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird in Geilenkirchen die Bemessungsgrundlage für die Befreiung von den Gebühren für Kindertagesstätten erweitert. Künftig sollen Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 38.000 Euro von den Gebühren befreit sein. Während für die CDU Michael Kappes vorschlug, dem Beispiel des Kreises mit dem Jahreseinkommen von bis zu 27.000 Euro zu folgen, stimmten die übrigen Fraktionen für den Antrag der Grünen, zumal diese bereit waren, auf andere Forderungen aus dem Antrag – zum Beispiel die Befreiung von Essensbeiträgen – zu verzichten. (mh)