Sportlerehrung der Stadt Geilenkirchen – Anträge müssen bis 15. Januar abgegeben werden

Geilenkirchen. Wer Sport treibt und dabei besondere Leistungen erzielt, dem gebührt Anerkennung: Bürgermeister Georg Schmitz und der Stadtsportverband Geilenkirchen wollen am 16. März, 19 Uhr, Bürger und Bürgerinnen ehren, die in 2017 sportliche Erfolge im Einzel- oder Mannschaftssport erreicht oder sich in der ehrenamtlichen Sportvereinsarbeit Verdienste erworben haben.

In Frage kommen Einzelsportler und Mannschaften, die folgende Ehrungskriterien erfüllen:

  • Sportler, die den Titel eines Kreis-, Bezirks- oder Gaumeisters erreicht haben
  • Sportler, die gute Platzierungen bei Meisterschaften in NRW, Deutschland und Europa etc. erreicht haben
  • Sportler, die besondere Verdienste im Sportverein und in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit vorweisen können oder erbracht haben
  • Sportler, die zum wiederholten Male das goldene Sportabzeichen erworben haben
  • Personen, die sonstige herausragende sportliche Leistungen vorweisen können.
  • Mannschaften, die den Aufstieg in eine höhere Klasse oder andere herausragende sportliche Erfolge erreicht haben

Es können nur Personen geehrt werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Geilenkirchen haben oder die einem Geilenkirchener Sportverein angehören.

Anträge und Vorschläge zur  Ehrung sind mit den erforderlichen Begründungen, Kontaktdaten und entsprechenden Nachweisen  bis spätestens 15. Januar 2018 dem Stadtsportverband Geilenkirchen mitzuteilen (Kontakt für den SSV-Vorstand: Ulla Symens, Nachtigallenweg 17, 52511 Geilenkirchen, Tel. 02451-64341 oder per Email an von-st-vieth@t-online.de ).